ATEX-Richtlinie
Die standardmäßige IBC-Pulverentleerungs- und Abfüllausrüstung von Matcon ist für die Kategorie 2 zugelassen. Diese Kategorie wird wie folgt zertifiziert:

II 2 GD c T5 T100°C Tamb -10°C bis 40°C
Bei einigen Anwendungen könnte es in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Anforderungen für den Nutzer erforderlich sein, dass der innere Gerätebereich als Kategorie 1 zertifiziert wird. In diesem Fall werden die Geräte wie folgt zertifiziert und gekennzeichnet:

II 1/2 GD c T5 T100°C Tamb -10°C to 40°C
Ziel der ATEX-Richtlinie 94/9/EG
Ziel der Richtlinie 94/9/EG ist der freie Warenverkehr der Produkte, für die die Richtlinie innerhalb der EU gilt. Die auf Artikel 95 des EG-Vertrages basierende Richtlinie enthält daher harmonisierte Anforderungen und Verfahren zur Sicherstellung der entsprechenden Gesetzeseinhaltung.
Die Richtlinie berücksichtigt, dass zur Beseitigung von Handelsbeschränkungen durch das neue Konzept, das in der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 [1]vorgesehen wurde, grundlegende Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und anderer wichtiger Qualitätsmerkmale definiert werden müssen, wodurch ein hohes Maß an Schutz sichergestellt werden kann. Diese Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (EHSRs) sind in Anhang II zu Richtlinie 94/9/EG aufgeführt.
Die Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen beziehen sich konkret auf:
- Potentielle Zündquellen von Geräten zur Verwendung in potentiell explosionsfähigen Atmosphären;
- Unabhängige Schutzsysteme zur Inbetriebnahme nach Explosionen mit dem primären Ziel des unverzüglichen Stoppens der Explosion und/oder der Eindämmung der Auswirkungen von Explosionsflammen und -druck;
- Sicherheitsvorrichtungen zur Unterstützung des sicheren Betriebs solcher Geräte im Hinblick auf Zündquellen und des sicheren Betriebs von unabhängigen Schutzsystemen;
- Nicht unabhängig funktionierende Bauteile, die für den sicheren Betrieb solcher Geräte oder unabhängiger Schutzsysteme unerlässlich sind.
Seit 1. Juli 2003 dürfen die jeweiligen Produkte nur dann auf die Märkte der EU gebracht und entwurfs- und bestimmungsgemäß in der erwarteten Umgebung in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Richtlinie 94/9/EG (sowie andere relevante Rechtsvorschriften) erfüllen.
Die Richtlinie 94/9/EG bietet erstmals harmonisierte Anforderungen an nicht-elektrische Geräte, an Geräte zur Verwendung in Umgebungen, die aufgrund von Staubgefahr potentiell explosionsfähig sind, sowie an Schutzsysteme. Sicherheitsvorrichtungen zur Verwendung außerhalb von explosionsfähigen Atmosphären, die für einen sicheren Betrieb von Geräten oder Schutzsystemen im Hinblick auf das Explosionsrisiko erforderlich sind oder diesen unterstützen, sind ebenfalls in der Richtlinie enthalten.
Im Vergleich zu früheren nationalen Vorschriften für Geräte und Systeme zur Verwendung in potentiell explosionsfähigen Atmosphären handelt es sich hier um eine Ausweitung des Geltungsbereiches.
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